Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"Kein Lauschangriff im Betrieb
... Bei Kontrolle und Überwachung müssen
die Firmen aber in erster Linie die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter
berücksichtigen und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten.
... Detektiv: Zur Überwachung der Arbeitspflicht von Mitarbeitern
darf ein Detektiv eingesetzt werden. Allerdings gilt dies nur dann, wenn
konkrete Anhaltspunkte für eine Pflichtvernachlässigung
vorliegen. Häufigster Anwendungsfall: Ein arbeitsunfähig erkrankter
Mitarbeiter geht anderweitig einer beruflichen Tätigkeit nach. ...
(BAG-Urteil, 26. März 1991, Az. 1 ABR 26/90). ... Will ein Arbeitgeber
seine Mitarbeiter systematisch und formalisiert nach den Ursachen ihrer
Fehlzeiten befragen, benötigt er die Zustimmung des Betriebsrats (BAG-Urteil
vom 8. November 1994, Az. 1 ABR 22/94). Graphologische Gutachten:
Schriftgutachten zur Persönlichkeitsanalyse sind ohne Einwilligung
des Betroffenen grundsätzlich unzulässig. Andernfalls verstößt
der Arbeitgeber gegen das Persönlichkeitsrecht (BAG-Urteil, 16. September
1982, Az. 2 AZR 228/80). Polizei: Fordert ein Arbeitgeber mehrere
Mitarbeiter auf, sich wegen eines Diebstahls im Betrieb an einer polizeilichen
Kontrolluntersuchung zu beteiligen, kann dies unter Umständen eine
mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur Ordnung des Betriebs
darstellen, ... . ... Stoppuhr-Arbeitszeit-Messungen durch manuelles
Betätigen einer Stoppuhr sind keine technischen Überwachungen.
Sie sind daher zulässig und unterliegen nicht der Mitbestimmungspflicht
des Betriebsrats (BAG-Beschluß, 8. November 1994, Az. 1 AZB 20/94).
Technische Einrichtungen: Einrichtungen, mit denen das Verhalten
oder die Leistung von Mitarbeitern kontrolliert und überwacht werden
können, unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats - auch dann,
wenn damit gar nicht überwacht und kontrolliert wird. Dazu zählen
beispielsweise Fahrten- und Flugschreiber, Kameras jeglicher
Art, egal ob Fernseh-, Film- oder Videokameras, Personalinformationssysteme,
Spiegelsysteme, Stempeluhren und Zugangskontrollsysteme (BAG-Urteil, 9.
September 1975, Az. 1 ABR 20/74). Versteckte Videokamera: Rechtswidrig
handelt ein Arbeitgeber, der seine Belegschaft auch nur zeitweise mit versteckten
Videokameras überwacht. ... (BAG-Urteil, 15. Mai 1991, Az. 5
AZR 1 15/90). Überwiegen die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers
gegenüber den Mitarbeiterrechten, kann in Ausnahmefällen der
verdeckte Einsatz von Überwachungskameras erlaubt sein (BAG-Urteil,
7. Oktober 1987, Az. 5 AZR 116/86). Telefon: Das Abhören
dienstlicher und privater Telefongespräche ist nach einem Beschluß
des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1991 (Az: 1 BvR 382/85)
generell unzulässig. Das Mithören an einem Zweithörer oder
Lautsprecher ist jedoch grundsätzlich zulässig, wenn der Mitarbeiter
davon konkret weiß - allerdings auch nur dann, wenn das Gespräch
nicht als vertraulich bezeichnet wird. Das heimliche Mithörenlassen
eines Gesprächs, beispielsweise zwischen Chef und Untergebenem, verletzt
das Persönlichkeitsrecht. Auf diese Weise erlangte Beweismittel
dürfen nicht verwertet werden (BAG-Urteil, 29. Oktober 1997,
Az. 5 AZR 508/96)." ND 10.2.99 S. 4
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LOKALES
"LKA-Chef: Nicht genug Geräte für
die Telefon-Überwachung / Richterliche Beschlüsse überfordern
nach Angaben von Voss die technischen Möglichkeiten der Polizei
... Die verstärkte Abhörtätigkeit geht, so Voss,
also vornehmlich auf verstärkte Kriminalität in bestimmten
Bereichen und die Reaktionen des Gesetzgebers zurück. Der LKA-Chef
weist aber die Forderung des Berliner Datenschutzbeauftragten Hansjürgen
Garstka nach 'mehr Transparenz' bei der Telefonüberwachung zurück.
Die Abhöraktionen seien nicht in das Belieben der Polizei gestellt,
erklärte Voss. 'Wir tun vielmehr nichts anderes, als Justizmaßnahmen
zu vollziehen.' ... Die Kontrolle geschehe bei Ermittlungsverfahren
und Prozessen also über die Justiz, sagt Voss. Im Parlament könnten
Einzelfälle hingegen nicht ausgebreitet werden." Tsp 10.2.99
S. 12
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"Sachsens Studis machen mit Noten für den Prof ernst / Sachsens Studienräte gründen eine Landesstelle zur Beurteilung von Hochschullehrern" taz 10.2.99 S. 7
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"Ein Bild der Anklage / Erstmals ein Kind per Video im Gericht vernommen" FAZ 10.2.99 S. 29
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