Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 10. Februar 1999

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"Kein Lauschangriff im Betrieb
... Bei Kontrolle und Überwachung müssen die Firmen aber in erster Linie die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter berücksichtigen und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten. ... Detektiv: Zur Überwachung der Arbeitspflicht von Mitarbeitern darf ein Detektiv eingesetzt werden. Allerdings gilt dies nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Pflichtvernachlässigung vorliegen. Häufigster Anwendungsfall: Ein arbeitsunfähig erkrankter Mitarbeiter geht anderweitig einer beruflichen Tätigkeit nach. ... (BAG-Urteil, 26. März 1991, Az. 1 ABR 26/90). ... Will ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter systematisch und formalisiert nach den Ursachen ihrer Fehlzeiten befragen, benötigt er die Zustimmung des Betriebsrats (BAG-Urteil vom 8. November 1994, Az. 1 ABR 22/94). Graphologische Gutachten: Schriftgutachten zur Persönlichkeitsanalyse sind ohne Einwilligung des Betroffenen grundsätzlich unzulässig. Andernfalls verstößt der Arbeitgeber gegen das Persönlichkeitsrecht (BAG-Urteil, 16. September 1982, Az. 2 AZR 228/80). Polizei: Fordert ein Arbeitgeber mehrere Mitarbeiter auf, sich wegen eines Diebstahls im Betrieb an einer polizeilichen Kontrolluntersuchung zu beteiligen, kann dies unter Umständen eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur Ordnung des Betriebs darstellen, ... . ... Stoppuhr-Arbeitszeit-Messungen durch manuelles Betätigen einer Stoppuhr sind keine technischen Überwachungen. Sie sind daher zulässig und unterliegen nicht der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats (BAG-Beschluß, 8. November 1994, Az. 1 AZB 20/94). Technische Einrichtungen: Einrichtungen, mit denen das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitern kontrolliert und überwacht werden können, unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats - auch dann, wenn damit gar nicht überwacht und kontrolliert wird. Dazu zählen beispielsweise Fahrten- und Flugschreiber, Kameras jeglicher Art, egal ob Fernseh-, Film- oder Videokameras, Personalinformationssysteme, Spiegelsysteme, Stempeluhren und Zugangskontrollsysteme (BAG-Urteil, 9. September 1975, Az. 1 ABR 20/74). Versteckte Videokamera: Rechtswidrig handelt ein Arbeitgeber, der seine Belegschaft auch nur zeitweise mit versteckten Videokameras überwacht. ... (BAG-Urteil, 15. Mai 1991, Az. 5 AZR 1 15/90). Überwiegen die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeiterrechten, kann in Ausnahmefällen der verdeckte Einsatz von Überwachungskameras erlaubt sein (BAG-Urteil, 7. Oktober 1987, Az. 5 AZR 116/86). Telefon: Das Abhören dienstlicher und privater Telefongespräche ist nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1991 (Az: 1 BvR 382/85) generell unzulässig. Das Mithören an einem Zweithörer oder Lautsprecher ist jedoch grundsätzlich zulässig, wenn der Mitarbeiter davon konkret weiß - allerdings auch nur dann, wenn das Gespräch nicht als vertraulich bezeichnet wird. Das heimliche Mithörenlassen eines Gesprächs, beispielsweise zwischen Chef und Untergebenem, verletzt das Persönlichkeitsrecht. Auf diese Weise erlangte Beweismittel dürfen nicht verwertet werden (BAG-Urteil, 29. Oktober 1997, Az. 5 AZR 508/96)." ND 10.2.99 S. 4

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LOKALES

"LKA-Chef: Nicht genug Geräte für die Telefon-Überwachung / Richterliche Beschlüsse überfordern nach Angaben von Voss die technischen Möglichkeiten der Polizei
... Die verstärkte Abhörtätigkeit geht, so Voss, also vornehmlich auf verstärkte Kriminalität in bestimmten Bereichen und die Reaktionen des Gesetzgebers zurück. Der LKA-Chef weist aber die Forderung des Berliner Datenschutzbeauftragten Hansjürgen Garstka nach 'mehr Transparenz' bei der Telefonüberwachung zurück. Die Abhöraktionen seien nicht in das Belieben der Polizei gestellt, erklärte Voss. 'Wir tun vielmehr nichts anderes, als Justizmaßnahmen zu vollziehen.' ... Die Kontrolle geschehe bei Ermittlungsverfahren und Prozessen also über die Justiz, sagt Voss. Im Parlament könnten Einzelfälle hingegen nicht ausgebreitet werden." Tsp 10.2.99 S. 12

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"Sachsens Studis machen mit Noten für den Prof ernst / Sachsens Studienräte gründen eine Landesstelle zur Beurteilung von Hochschullehrern" taz 10.2.99 S. 7

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"Ein Bild der Anklage / Erstmals ein Kind per Video im Gericht vernommen" FAZ 10.2.99 S. 29

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